Elternbeitragstabelle

 

Elternbeitragstabelle (Gültig ab 01.05.2024)
Beitrag Kinder 1 bis 3 Jahre beinhaltet eine Frühstücks- / Vesperpauschale von 25,- €  Beitrag Kinder 3 bis 6 Jahre beinhaltet eine  Frühstücks- / Vesperpauschale von 25,€  Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG **)
Buchungszeit
> 2 – 3 *)                     150,00 €  Nicht möglich  Nicht möglich
> 3 – 4                     180,00 €                         110,00 €                               10,00 €
> 4 – 5                     220,00 €                         140,00 €                               40,00 €
> 5 – 6                     260,00 €                         170,00 €                               70,00 €
> 6 – 7                     300,00 €                         200,00 €                             100,00 €
> 7 – 8                     330,00 €                         225,00 €                             125,00 €
> 8 – 9                     360,00 €                         250,00 €                             150,00 €
> 9 – 10                     390,00 €                         275,00 €                             175,00 €
Geschwisterkinder erhalten 20,00 € Ermäßigung.  Unsere Einrichtung bietet Ihrem Kind / Ihren Kindern ein ausgewogenes Frühstücksbuffet sowie am Nachmittag eine Vesper an. Dieses ist in unserer Konzeption verankert. Hierfür berechnen wir eine Frühstücks- / Vesperpauschale von 25,- €. Diese ist im Beitrag enthalten.

Falls die Darstellung der Beitragstabelle zu klein ist, ist diese hier als PDF zum Download verfügbar.

*) Diese Kategorien sind für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung nicht förderfähig.
**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
Der Beitrag für Kinder unter 3 Jahren ist einschließlich des Monats zu zahlen, in welchem das Kind das 3.Lebensjahr vollendet.
Kosten, die durch den Verzug der Beitragszahlungen oder durch Rücksendung der Bank vom angegebenen Einzugskonto entstehen, (Mahngebühren, Bankgebühren) sind von den Personensorgeberechtigten zu zahlen.
Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden (Art. 37 BayEUG), ist die Einrichtung umgehend schriftlich und unter Vorlage einer Kopie des Rückstellungsbescheides zu informieren. Der staatliche Zuschuss zum Elternbeitrag wird pro Kind längstens für zwölf Monate gezahlt. Bei Kindern, für die nach Art. 37 BayEUG der Antrag auf reguläre bzw. vorzeitige Einschulung eintreten kann, wird der staatliche Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet. Über die Antragstellung ist die Einrichtung umgehend schriftlich und unter Vorlage einer Kopie des Antrags zu informieren.

Bayerisches Krippengeld

Seit dem 01.01.2020 wird auf Antrag das Bayerische Krippengeld gewährt. Diese Unterstützungsleistung wird direkt an die Eltern ausgezahlt. Nähere Informationen dazu sind auf folgender Webseite zu finden: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Platz wird über das Bürgerserviceportal vorgenommen, welches Sie hier finden.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich vorab persönlich ein Bild von unserer Einrichtung zu machen. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.